ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR LIEFERANTEN
1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: „AGB“) regeln die Zusammenarbeit zwischen B-Technology Sp. z o.o. (im Folgenden: „Käufer“) und Lieferanten von Waren und Dienstleistungen (im Folgenden: „Lieferant“).
1.2. Die AGB sind integraler Bestandteil aller vom Käufer erteilten Aufträge, es sei denn, die Parteien vereinbaren schriftlich etwas anderes.
2. BESCHAFFUNG
2.1. Bestellungen werden schriftlich oder elektronisch aufgegeben und bedürfen der Bestätigung durch den Lieferanten innerhalb von 3 Werktagen.
2.2. Wenn die Bestellung nicht innerhalb der angegebenen Frist bestätigt wird, behält sich der Käufer das Recht vor, die Bestellung zu stornieren.
3. LIEFERBEDINGUNGEN
3.1. Der Lieferant verpflichtet sich, die Waren gemäß dem vereinbarten Zeitplan und den in der Bestellung angegebenen INCOTERMS-Bedingungen zu liefern.
3.2. Jeder Lieferung müssen Versandpapiere und Konformitätsbescheinigungen beiliegen, falls erforderlich.
3.3. Der Käufer hat das Recht, die Menge und Qualität der gelieferten Waren zu überprüfen. Im Falle von Nichtkonformitäten ist der Lieferant verpflichtet, diese auf eigene Kosten zu beheben.
4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
4.1. Die Standardzahlungsfrist beträgt 30 Tage ab dem Datum des Rechnungseingangs, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
4.2. Die Rechnungen müssen alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben sowie die Bestellnummer des Käufers enthalten.
4.3. Der Käufer behält sich das Recht vor, die Zahlung zurückzuhalten, wenn die gelieferten Waren Mängel aufweisen oder nicht der Bestellung entsprechen.
5. GARANTIE UND BESCHWERDEN
5.1. Der Lieferant garantiert die gelieferten Waren für einen Zeitraum von mindestens 12 Monaten ab dem Datum der Lieferung, sofern nicht anders vereinbart.
5.2. Werden Mängel festgestellt, kann der Käufer die Beseitigung des Mangels, den Ersatz der Ware oder eine Preisminderung verlangen.
5.3. Der Lieferant ist verpflichtet, die Beschwerde innerhalb von 14 Tagen ab dem Datum ihrer Mitteilung zu bearbeiten.
6. VERTRAULICHKEIT
6.1. Alle kommerziellen und technischen Informationen, die dem Lieferanten im Rahmen der Zusammenarbeit zur Verfügung gestellt werden, stellen ein Geschäftsgeheimnis dar und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
6.2. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt für die Dauer der Zusammenarbeit und für 3 Jahre darüber hinaus.
7. HAFTUNG
7.1. Der Lieferant haftet in vollem Umfang für die Qualität der gelieferten Waren und für Schäden, die durch deren Mangelhaftigkeit entstehen.
7.2. Im Falle von Lieferverzögerungen kann der Käufer Vertragsstrafen in Höhe von 0,5 % des Auftragswerts für jeden Tag der Verzögerung geltend machen, maximal jedoch 10 % des Auftragswerts.
8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
8.1. Für Angelegenheiten, die in diesen AGB nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen des polnischen Rechts.
8.2. Alle Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung von Aufträgen ergeben, werden von dem Gericht entschieden, das für den Sitz des Käufers zuständig ist.